Genehmigungen + Regelung
Arbeitserlaubnis
Neuankömmlinge von außerhalb des EWR oder aus Bulgarien oder Rumänien, die länger als drei Monate in den Niederlanden bleiben, benötigen in der Regel eine Arbeitserlaubnis, um in den Niederlanden arbeiten zu dürfen. Diese wird vom Ausländerbeschäftigungsgesetz (Wet arbeid vreemdelingen, Wav) geregelt und muss bei [der öffentlichen Arbeitsvermittlung] UVW WERKbedrijf beantragt werden (www.werk.nl).
Aufenthaltsgenehmigung
Neuankömmlinge, die länger als drei Monate in den Niederlanden bleiben, müssen sich beim Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst IND registrieren. Das gilt für Personen aus EWR- und aus Nicht-EWR-Staaten gleichermaßen. Dabei gelten allerdings unterschiedliche Verfahren (www.IND.nl).
Disclaimer
Die Informationen in dieser Übersicht wurden mit größter Sorgfalt von der NMT zusammengestellt. Dennoch haftet die NMT nicht für die Richtigkeit der Informationen oder für eventuelle sich daraus ergebende Folgen. Nichts aus dieser Ausgabe darf ohne die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der NMT übernommen oder veröffentlicht werden.