Finanzamt und UWV
(UWV, Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen: Durchführungsinstitut für Arbeitnehmerversicherungen)

Als Arbeitnehmer ist einiges automatisch für Sie geregelt. Ein Beispiel wäre die Abführung von Steuern. Auch sind Sie gegen die finanziellen Folgen von beispielsweise Arbeitslosigkeit und längerfristiger Berufsunfähigkeit abgesichert. Einen Teil der Beiträge zahlt Ihr Arbeitgeber, der andere Teil wird von Ihrem Gehalt einbehalten.

Lohnsteuererklärung
Bevor Sie mit Ihrer Tätigkeit beginnen, muss Sie Ihr Arbeitgeber beim Finanzamt melden. Ihr Arbeitgeber wird Sie auffordern, dazu eine Lohnsteuererklärung auszufüllen. Anschließend behält Ihr Arbeitgeber Steuern von Ihrem Gehalt ein und führt diese an das Finanzamt ab. Die Höhe dieser Steuern hängt von Ihrem Gehalt und den für Sie geltenden "heffingskortingen" (≈Freibeträgen) ab. Weitere Informationen finden Sie auf www.belastingdienst.nl.

Arbeitnehmerversicherungen
Als Arbeitnehmer sind Sie arbeitnehmerversicherungspflichtig. Zu den Arbeitnehmerversicherungen zählen u.a. das Krankenversicherungsgesetz (Zorgverzekeringswet, ZVW), das Arbeitslosenversicherungsgesetz (Werkloosheidswet, WW) und das Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Arbeitsvermögen (Wet Werk en Inkomen naar Arbeidsvermogen, WIA). Diese Versicherungen berechtigen zu Leistungen bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Der Arbeitgeber führt dazu sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil der Beiträge an das Finanzamt ab. Weitere Informationen über diese Regelungen finden Sie auf www.uwv.nl.

Weitere Informationen
Weitere Informationen erteilt Ihnen gern unser NMT-Mitgliederservice (NMT-ledenservice), Telefon 030-607 63 80.